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Adventureservice Saupsdorf

AGB

Reisebedingungen

1. Der Abschluß des Reisevertrages

Sie können Ihre Reise persönlich, schriftlich oder online buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Es gilt nur der aktuelle Prospekt. Der Reisevertrag kommt durch Annahme in Form unserer Buchungsbestätigung/ Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluß zusenden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Reiseantritt) werden wir Ihnen – Ihre Zahlung vorausgesetzt – die Reisedokumente (Reisebestätigung, Rechnung, Ticket) sofort zu senden oder zum Abholen hinterlegen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 25 Euro. Die Anzahlung wird auf den Preis für das Programm angerechnet. Die Restzahlung für das Programm überweisen Sie uns bitte zum angegebenen Termin, spätestens 2 Wochen von Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Buchungen innerhalb 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Programmpreises Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Die Kosten für die Unterbringung werden vom Hotel bzw. der Jugendherberge gesondert in Rechnug gestellt und sind am Abreisetag zu bezahlen.

3. Leistungen

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren eigenen Prospekten sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeiten und eventuell besondere Gelegenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit von Hotel- oder Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Gewähr. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2 Nebenabreden, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.

4.2 Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist, und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.

4.3 Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich vorgeschriebenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife im Sinne des § 99 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Die Anpassung muß in einem angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Kosten stehen.

4.4 Wir weisen auf das im Nationalpark Sächsische Schweiz bestehende Kletterverbot bei Regen und feuchtem Fels hin. In diesem Fall findet ein Ersatzprogramm statt.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson

5.1 Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Wir können diesen Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der folgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises. Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises. Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises. Bis zum Tag des Reiseantritts 90%. Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise bis 100% des Reisepreises.

5.2 Umbuchung
Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 5.00 Euro ohne weiteren Nachweis für

a) 1/2-Tages-/1-Tagesarrangements bis 14 Tage vor Reiseantritt,
b) Mehrtagesarrangements bis 30 Tage vor Antritt

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen (z.B. durch Verletzung während der Reise) nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Es liegt in unserem Ermessen, für einzelne ausgefallene Reiseleistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

7.1 Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.

7.2 Wir treten vom Vertrag zurück

7.2.1 Bis eine Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

7.2.2 Bis drei Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.

7.2.3 Sollte bis 14 Tage vor Reisebeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, könnte dennoch eine Durchführung der Reise bei entsprechender Preisänderung stattfinden.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den ganzen Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss

9.1 Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten.

9.1.1 Die Teilnahme an unseren Reisen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen.

9.2 Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit erlaubter Handlung und Gefährdungshaftung – auf den dreifachen Reisepreis.

9.2.1 Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

9.2.2 soweit wir für einem dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.3 Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber hierauf berufen.

9.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden, und die in unseren Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

9.5 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienflugverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern Sie in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Wir haften daher nicht für die Einbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmungen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

10. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. die Reiseleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Gewährleistung, Verjährung

Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen Ihrer Geltendmachung sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.

12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten erreicht.

14. Gerichtsstand

14.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.

14.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden gilt: Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Reisevertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz.